Aus: Ausgabe vom 20.12.2013, Seite 4 / Inland
Auseinandersetzung in der NPD
Berlin. Der NPD-Bundesvorsitzende Holger Apfel ist zurückgetreten. Er gab auch den Fraktionsvorsitz im sächsischen Landtag auf, wie die rechte Partei am Donnerstag in Berlin mitteilte. Als Grund wurden gesundheitliche Probleme angegeben. Apfels Rückzug habe nichts mit den parteiinternen Querelen zu tun, die in den vergangenen Wochen öffentlich wurden, sagte ein Parteisprecher Spiegel online. Bundesvize Karl Richter hatte Apfel vor wenigen Wochen massiv wegen angeblicher Absprachen zur Europawahl attackiert.
Die Bundesländer haben kürzlich beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der Partei beantragt. Wie die Berliner Zeitung vom Donnerstag aus dem Antragstext zitiert, sind rund ein Drittel der dort aufgeführten 176 Funktionäre der Partei rechtskräftig verurteilt oder es laufen gegen sie Ermittlungen. Diese bezögen sich auf politisch motivierte Straftaten, die zum Teil bis in die 90er Jahre zurückreichen. Ein Viertel aller Funktionäre sei verurteilt worden, meist zu Geld- oder Freiheitsstrafen auf Bewährung. In 6,8 Prozent der Urteile habe es eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gegeben. Der Antrag listet außerdem zahlreiche Zitate von Parteifunktionären auf, die belegen sollen, daß die NPD ideologisch auf einer Linie mit der NSDAP steht.
Ein erstes Verbotsverfahren in Karlsruhe war 2003 insbesondere daran gescheitert, daß die Behörden auch in Führungsebenen der NPD V-Leute plaziert hatten. (AFP/dpa/jW)
Die Bundesländer haben kürzlich beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der Partei beantragt. Wie die Berliner Zeitung vom Donnerstag aus dem Antragstext zitiert, sind rund ein Drittel der dort aufgeführten 176 Funktionäre der Partei rechtskräftig verurteilt oder es laufen gegen sie Ermittlungen. Diese bezögen sich auf politisch motivierte Straftaten, die zum Teil bis in die 90er Jahre zurückreichen. Ein Viertel aller Funktionäre sei verurteilt worden, meist zu Geld- oder Freiheitsstrafen auf Bewährung. In 6,8 Prozent der Urteile habe es eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gegeben. Der Antrag listet außerdem zahlreiche Zitate von Parteifunktionären auf, die belegen sollen, daß die NPD ideologisch auf einer Linie mit der NSDAP steht.
Ein erstes Verbotsverfahren in Karlsruhe war 2003 insbesondere daran gescheitert, daß die Behörden auch in Führungsebenen der NPD V-Leute plaziert hatten. (AFP/dpa/jW)
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