Alle redaktionellen Beiträge zur RLK25 sind nun hier verfügbar
Geldstrafe für Folteropfer
Rechtswidrig abgeschobener Kurde soll wegen unerlaubter Wiedereinreise 3 000 Mark zahlen
Reimar PaulTrotz seiner Anerkennung als politischer Flüchtling ist ein Kurde aus der Türkei wegen angeblicher Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zu einer Geldstrafe von 3 000 Mark verurteilt worden. »Der Angeklagte ist schuldig der unerlaubten Einreise nach Abschiebung in Tateinheit mit unerlaubtem Aufenthalt nach Abschiebung«, heißt es in dem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil, das das Amtsgericht Annaberg (Erzgebirge) Ende Januar fällte. Der 27jährige Ogu...
Artikel-Länge: 2900 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.