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Aus: Ausgabe vom 10.02.2014, Seite 4 / Inland

Mordparagraph wird entnazifiziert

Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will im Strafrecht die Paragraphen zu Mord und Totschlag ändern, die in der derzeit gültigen Fassung noch aus der Zeit des deutschen Faschismus stammen. Wichtigstes Ziel sei es, den Straftatbestand Mord besser zu definieren, sagte Maas der Süddeutschen Zeitung (Sonnabendausgabe). 1941 hatten die Nazis die Mordmerkmale im Strafrecht geändert und Begriffe wie »niedrige Beweggründe« oder »Heimtücke« eingeführt. Es seien »täterbezogene Delikte«, das heutige Strafgesetzbuch gehe »ansonsten aber von tatbezogenen Delikten aus«, so Maas. Der geltende Mordparagraph beschreibe »also nicht, wann eine Tat ein Mord ist«. (AFP/jW)

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