Aus: Ausgabe vom 12.02.2014, Seite 1 / Inland
Opposition will verbindliche Rechte
Berlin. Die große Koalition will der Opposition aus Linkspartei und Grünen im Bundestag mehr Rechte einräumen. Ein am Dienstag vorgelegter Entwurf der Regierung zur Änderung der Bundestagsgeschäftsordnung sieht unter anderem vor, daß sie auch Untersuchungsausschüsse durchsetzen kann. Das weicht von der bisherigen Regelung ab, nach der ein solcher Auschuß von mindestens 25 Prozent der Abgeordneten beantragt werden muß. Linkspartei und Grüne kommen zusammen auf nur 20 Prozent.
Der Linkspartei geht dieser Vorschlag nicht weit genug, da er der Opposition nicht ermögliche, per »Normenkontrollklage« Gesetze vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Fraktionschef Gregor Gysi erklärte, es reiche nicht, die Geschäftsordnung zu ändern, eine gesetzliche Klärung sei nötig. Sonst könne es passieren, daß ein Zeuge eines Untersuchungsausschusses klage, wenn dieser Ausschuß ungesetzlich zustande gekommen sei. (dpa/jW)
Der Linkspartei geht dieser Vorschlag nicht weit genug, da er der Opposition nicht ermögliche, per »Normenkontrollklage« Gesetze vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Fraktionschef Gregor Gysi erklärte, es reiche nicht, die Geschäftsordnung zu ändern, eine gesetzliche Klärung sei nötig. Sonst könne es passieren, daß ein Zeuge eines Untersuchungsausschusses klage, wenn dieser Ausschuß ungesetzlich zustande gekommen sei. (dpa/jW)
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