Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 28.02.2014, Seite 1 / Inland

Asylbewerber haben Recht auf Unterkunft

Luxemburg. EU-Staaten sind verpflichtet, Asylbewerbern vom ersten Tag ihres Antrags an eine Unterkunft zu stellen. Sind Heime überfüllt, muß der Staat für eine anderweitige Unterbringung sorgen und dem Flüchtling etwa ausreichend Geld für das Anmieten einer privaten Wohnung geben. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden. Die finanzielle Unterstützung müsse laut EU-Richtlinie von 2003 »für ein menschenwürdiges Leben ausreichen«, also die Gesundheit und den Lebensunterhalt des Antragstellers gewährleisten, schrieben die Richter. Zudem müßten Eltern zusammen mit ihren Kindern in einer Unterkunft wohnen können. Basis für das Urteil war eine Klage aus Belgien, wo 2010 immer wieder Asylbewerber eine Nacht auf der Straße verbrachten, weil die staatlichen Unterkünfte überfüllt waren. (dpa/jW)