Aus: Ausgabe vom 28.02.2014, Seite 5 / Inland
Gericht verbietet Ferienwohnungen
Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die dauerhafte Vermietung von Wohnungen an wechselnde Feriengäste verboten. Ferienwohnungen in Wohngebieten seien rücksichtslos, entschied das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Eilbeschluß. Im aktuellen Fall hatten sich Mieter eines Komplexes mit 30 Wohnungen über Lärmbelästigungen beschwert. Das zuständige Bezirksamt stellte dann fest, daß eine Reihe der Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt wurde, und untersagte das.
In Berlin werden schätzungsweise bis zu 15000 Wohnungen an Feriengäste vermietet. Das Abgeordnetenhaus erließ deshalb Ende 2013 ein »Gesetz über das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum« mit zweijähriger Übergangsfrist.
(AFP/jW)
In Berlin werden schätzungsweise bis zu 15000 Wohnungen an Feriengäste vermietet. Das Abgeordnetenhaus erließ deshalb Ende 2013 ein »Gesetz über das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum« mit zweijähriger Übergangsfrist.
(AFP/jW)
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