Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 07.03.2014, Seite 5 / Inland

Falschberatung: Bank haftet

Brackenheim/Heilbronn. Schiffsfonds taugen einem Urteil zufolge nicht zur Altersvorsorge – für die entsprechende Empfehlung einer Beteiligung haftet eine Bank wegen nicht anlegergerechter Beratung. Die Volksbank Brackenheim-Güglingen nahe Heilbronn soll demnach rund eine halbe Million Euro plus entgangener Zinsen zahlen. Sie prüft laut Vorstand Jochen Hermann, ob sie in Berufung geht. »So lange werden wir uns nicht zu Einzelheiten äußern«, sagte Hermann am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Auch ein Sprecher des Heilbronner Landgerichts nannte keine Details (Az. 6 O 299/13).(dpa/jW)