Aus: Ausgabe vom 19.03.2014, Seite 1 / Inland
Verfassungsgericht pro Rettungsschirm
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen den sogenannten Euro-Rettungsschirm ESM endgültig abgewiesen. Die Klagen seien teils unzulässig und ansonsten unbegründet, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Dienstag. Schon im Herbst 2012 hatte das Gericht mit einer Eilentscheidung den Weg für die deutsche Beteiligung am »Europäischen Stabilitätsmechanismus« unter bestimmten Auflagen freigemacht. In Karlsruhe geklagt hatten unter anderen die Bundestagsfraktion der Linken, der Verein »Mehr Demokratie« mit mehr als 37000 Bürgern sowie CSU-Vize Peter Gauweiler. Teilaspekte des Verfahrens wurden bereits im Januar dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Dabei geht es darum, ob die Europäische Zentralbank mit ihrem Programm zum Kauf von Staatsanleihen innerhalb ihrer Kompetenzen geblieben ist. (dpa/jW)
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