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Aus: Ausgabe vom 17.04.2014, Seite 5 / Inland

Abschiebehaft vorerst ausgesetzt

Kassel. Das Landgericht Kassel hat am Montag den Vollzug von Abschiebehaft in einer Justizvollzugsanstalt in Frankfurt am Main im Eilbeschluß ausgesetzt, da Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestünden. Dies teilte die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl am Mittwoch mit. Das Gericht ordnete demnach an, den Betroffenen unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Hintergrund ist ein anhängiges Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, bei dem geklärt werden soll, ob der Vollzug von Abschiebehaft in Deutschland mit EU-Recht vereinbar ist. Nach EU-Rückführungsrichtlinie ist eine Inhaftierung von Menschen, die abgeschoben werden sollen, gemeinsam mit Straf- oder Untersuchungsgefangenen nicht zulässig. (jW)

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