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Aus: Ausgabe vom 19.04.2014, Seite 2 / Inland

Urteil: Pflegegeld nicht verfassungswidrig

Karlsruhe. Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, hat keinen Anspruch auf eine gleich hohe Vergütung wie eine professionelle Pflegekraft. Die geringere Geldleistung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Demnach handele es sich um zwei verschiedene Modelle: Die Pflegehilfe sei eine Sachleistung für die Versorgung Pflegebedürftiger durch dafür zugelassene externe Kräfte. Das Pflegegeld hingegen sei eine laufende Geldleistung für Angehörige oder Ehrenamtliche. (dpa/jW)