Aus: Ausgabe vom 15.05.2014, Seite 15 / Medien
Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
Koblenz. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat keine Bedenken gegen die seit 2013 erhobenen Rundfunkbeiträge. Die Verfassungsbeschwerde eines Straßenbauunternehmens aus Montabaur wies das Gericht in Koblenz am Dienstag ab. Die seinerzeit erfolgte Neuregelung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde in ihren Grundstrukturen bestätigt, sagte VGH-Präsident Lars Brocker bei der Verkündung des Urteils. Im Kern war es in dem Verfahren darum gegangen, ob das Finanzierungsmodell Grundrechte wie die Handlungsfreiheit oder den Gleichheitsgrundsatz verletzt.
(dpa/jW)
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