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Aus: Ausgabe vom 27.05.2014, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Nach 88 Befristungen vor die Tür gesetzt

Wittenburg. 88 befristete Arbeitsverträge in 17 Dienstjahren und einen Stundenlohn, der mit 13 Euro deutlich geringer lag, als derjenige der festangestellten Kollegen – das ist die Bilanz einer Zustellerin, die nun nicht mehr von der Deutschen Post weiterbeschäftigt werden soll, wie die Welt am Mittwoch auf ihrer Internetseite berichtete. Demnach soll die Frau manchmal wenige Wochen, teilweise aber auch mehrere Monate von dem Bonner Konzern angestellt gewesen sein. Einen Anschlußvertrag habe sie immer erst kurz bevor der alte Zeitvertrag auslief erhalten. Eine sechsjährige Beschäftigungspause sei auf eigenen Wunsch aufgrund der familiären Situation erfolgt. Danach habe sie ohne Probleme wieder einen Job bei der Post erhalten. Ende April soll das Unternehmen der Frau einen Anschlußvertrag nun vorenthalten haben, da sie »untragbar« sei. Mithilfe der Gewerkschaft ver.di wolle die Postbotin nun vor das Arbeitsgericht ziehen: Eine nachvollziehbare Begründung soll für die Befristung des letzten Vertrages nicht vorgelegen haben.

Auch wenn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes Befristungen und Kettenverträge grundsätzlich erlaubt sind, so nehmen die Anforderungen zu, je länger das Arbeitsverhältnis andauert und je mehr aufeinanderfolgende Verträge ein Unternehmen mit einem Beschäftigten abschließt. »Der Balken, auf dem der Arbeitgeber balanciert, wird immer schmaler, während er umgekehrt für den Arbeitnehmer immer breiter wird«, faßte dies der Arbeitsrechtler Martin Mönks laut welt.de bildlich zusammen. Und er fügte hinzu: »Die Erfolgsaussichten halte ich in solch einem extremen Fall für gut.« (jW)

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