Aus: Ausgabe vom 04.06.2014, Seite 4 / Inland
NPD scheitert mit Klage gegen FDP
Karlsruhe. Die NPD ist mit einer Klage gegen die Öffentlichkeitsarbeit der früheren FDP-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht verwarf eine Organklage der Rechtsextremen als unzulässig, da die FDP nicht mehr im Bundestag sei. Es fehle damit am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis für die Klage, hieß es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Der damalige FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle hatte im Frühjahr und November 2012 – vor den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen – bundesweit Postwurfsendungen verschickt, in denen es unter anderem um die Staatsverschuldung ging. Außerdem ließ die FDP-Fraktion in denselben Zeiträumen bundesweit in Kinos zwei Kurzfilme zu verschiedenen politischen Themen zeigen. Die NPD sah darin unzulässige Wahlwerbung.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Fast jede Woche kommen neue Streikkomitees hinzu«
vom 04.06.2014 -
Hunger als Waffe
vom 04.06.2014 -
»Friedensprojekt Europa«
vom 04.06.2014 -
Wer nichts besitzt, zahlt drauf
vom 04.06.2014 -
Nur als Fachkräfte gewollt
vom 04.06.2014 -
»Wir müssen die Strömungen in der Partei einen«
vom 04.06.2014 -
Brandenburger Linke läßt abbaggern
vom 04.06.2014