Leserbriefe
Grob rechtswidrig
Zu jW vom 23. März: »Alles rechtens?«
Das Urteil ist grob rechtswidrig, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich angemaßt, die Tatsachenfeststellungen des dafür allein zuständigen Landgerichts Berlin zum Nachteil der Beschwerdeführer abzuändern. Während das LG Berlin im Hinblick auf die alleinige Zuständigkeit der sowjetischen Besatzungsmacht in Grenzfragen nur mittelbare Täterschaft angenommen hat, erklären die Strasbourger Richter kurzerhand die...
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