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Aus: Ausgabe vom 05.07.2014, Seite 15 / Geschichte

Anno ... 28.Woche

1789, 10. Juli: Vier Tage vor dem Sturm auf die Bastille werden um Paris herum Zollhäuser in Brand gesteckt. Wegen der hohen Brotpreise hungern viele Bewohner der Hauptstadt. Mit dem Niederbrennen der Einrichtungen bezwecken sie eine Reduzierung des Brotpreises um die auf das Lebensmittel erhobenen Steuern.

1954, 11. Juli: Das Parlament Paraguays wählt nach seinem Putsch gegen Federico Chaves General Alfredo Stroessner als einzigen Kandidaten zum Präsidenten. Seit 1928 bedeutende Ölquellen gefunden wurde, reißen sich andere Länder Lateinamerikas und die USA um die Herrschaft dort. Mit Stroessners grausamer Diktatur gerät das Land endgültig in den Machtbereich der Vereinigten Staaten.

1964, 10. Juli: Bayerns Kultusminister Theodor Maunz gibt nach Enthüllungen zu seiner Nazivergangenheit seinen Rücktritt bekannt. Er gehört zu jenen Juristen, die wie Carl Schmitt den faschistischen Staat wissenschaftlich legitimierten. So basierte Maunz’ Rechtsverständnis auf dem Satz: »Der Auftrag des Führers ist schlechthin das Kernstück des geltenden Rechtssystems und seinem innersten Wesen verbunden.« In der BRD war er Koautor des Grundgesetzkommentars. Nach seinem Rücktritt berät Maunz den im Verfassungsschutzbericht genannten Nationalisten Gerhard Frey und schreibt anonym in der von dem herausgegebenen National-Zeitung.


1989, 7. Juli: Der sowjetische Staats- und Parteichef Michail Gorbatschow gesteht in Bukarest auf der ersten Gipfelkonferenz des Warschauer Vertrags seit 1968 jedem sozialistischen Staat seine eigene Entwicklung zu. Damit verliert die sogenannte Breschnew-Doktrin vom November 1968 ihre Gültigkeit, wonach zwar jedem Land seine Selbstbestimmung zugebilligt wurde. Da es aber auch allgemeine Gesetzmäßigkeiten des Sozialismus gebe, müßten auch diese gewahrt bleiben, und so

dürften die Warschauer Vertragsstaaten in die inneren Angelegenheiten eines sozialistischen Landes eingreifen.

1994, 12. Juli: Out-of-Area-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Der Zweite Senat des BVerfG erklärt Kampfeinsätze der Bundeswehr im Rahmen von internationalen Operationen der UNO, NATO, WEU oder KSZE außerhalb des NATO-Territoriums für grundgesetzkonform, wenn der Bundestag mit einfacher Mehrheit zustimmt. Er rügt jedoch, daß die Regierung solche Einsätze ohne vorherige Zustimmung des Bundestags entschieden hat und bestimmt, daß die Regierung die Zustimmung des Bundestags in solchen Fällen nachholen muß. Die Klagen von SPD und FDP gegen deutsche Beteiligung an bisherigen Auslandseinsätzen im Rahmen der UNO, NATO oder anderer »Bündnis-Verpflichtungen« (Deutsche Piloten in AWACS-Flugzeugen, Patrouillen mit deutschen Kriegsschiffen in der Adria) werden abgelehnt.

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