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Aus: Ausgabe vom 18.07.2014, Seite 13 / Feuilleton

Lunkewitz und Treuhand

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat eine Schadenersatzklage des Immobilienunternehmers und ehemaligen Aufbau-Verlegers Bernd Lunkewitz gegen die frühere Treuhandanstalt abgewiesen. Das Gericht sei – anders als der Kläger – nicht der sicheren Überzeugung, daß die Verlage Aufbau sowie Rütten & Loening der Treuhand nach der »Wende« nicht gehört hätten und sie diese deshalb 1991 nicht hätte an Lunkewitz verkaufen dürfen. Dies müsse der Kläger beweisen, um Schadenersatz geltend machen zu können, heißt es in der Mitteilung des OLG vom Mittwoch. Lunkewitz stünde nach Auffassung des OLG aber auch dann kein Schadenersatz zu, wenn die Treuhand die Verlage nicht hätte verkaufen dürfen. Denn: Die Verkaufsverträge seien weder nichtig, noch habe die Treuhand Aufklärungspflichten verletzt oder den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Das OLG hat mit seiner Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main von 2011 bestätigt. Das OLG-Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Lunkewitz’ jahrelanger Rechtsstreit mit der früheren Treuhand um die wahren Eigentumsrechte am Aufbau-Verlag, einst größter Literaturverlag der DDR, hatte 2008 in die Insolvenz geführt. Der Verlag war dann von Matthias Koch, wiederum ein Mann aus der Immobilienbranche, übernommen und aus der Insolvenz geführt worden. (dpa/jW)

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