Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 23.07.2014, Seite 1 / Inland

Zschäpe muß Anwälte behalten

München. Es war kein guter Tag für Beate Zschäpe im Prozeß um die Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU): Erst lehnte das Münchner Oberlandesgericht ihren Wunsch nach neuen Anwälten ab, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag nachmittag bekanntgab. Zschäpe hatte vergangene Woche erklärt, sie vertraue ihren drei Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm nicht mehr. In einer schriftlichen Begründung legte sie nach Ansicht des Gerichts aber nicht stichhaltig dar, warum das Vertrauensverhältnis endgültig und nachhaltig erschüttert sein soll. Im Zeugenstand schilderte dann am Dienstag eine Urlaubsbekanntschaft, wie Zschäpe das Geld des mutmaßlichen NSU-Kerntrios verwaltet hatte. Sie habe immer bezahlt, wenn sie mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gemeinsam einkaufte. Ihre Geldbörse sei »immer voll mit Scheinen« gewesen. Die beiden Männer hätten nie Geld bei sich gehabt. (dpa/jW)