Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 30.07.2014, Seite 15 / Antifaschismus

Rassismus ist ­Kündigungsgrund

Augsburg. Fremdenfeindliche Äußerungen gegenüber anderen Mietern rechtfertigen laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg eine außerordentliche Kündigung der Wohnung. Wie der Bayrische Rundfunk am vergangenen Freitag meldete, hatte eine Mieterin eine andere, ausländische Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses ohne ersichtlichen Grund rassistisch beleidigt und die Wohnungstür beschädigt. Die darauf erfolgte Kündigung hatte sie vor Gericht angefochten. Das Amtsgericht entschied nun in zweiter Instanz, daß es dem Vermieter aufgrund der schwerwiegenden und ausländerfeindlichen Beleidigung, der damit verbundenen Störung des Hausfriedens und der Beschädigung der Mietwohnung nicht zuzumuten sei, das Mietverhältnis weiter fortzusetzen. Die Mieterin muß somit aus der Wohnung ausziehen. (jW)

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