Aus: Ausgabe vom 05.08.2014, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
Systemgastronomie über Mindestlohn
Berlin. Wenige Monate vor Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro in Deutschland haben sich die Tarifpartner in der Systemgastronomie auf einen neuen Tariflohn knapp über der künftigen Lohnuntergrenze geeinigt. Der neue Tarifvertrag für bundesweit tätige Unternehmen der Systemgastronomie solle zum 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten und sehe für die unterste Tarifgruppe einen Stundenlohn von zirka 8,51 Euro vor, teilten der Branchenverband Dehoga und die Gewerkschaft Nahrung, Genuß, Gaststätten (NGG) am Mittwoch in Berlin mit. In höheren Tarifgruppen fallen die Bezüge demnach entsprechend höher aus. Auszubildende sollen pauschal 90 Euro pro Monat mehr bekommen.
Die Vereinbarung komme vor allem Beschäftigten mit einfachen Tätigkeiten zugute, deren Entgelte zum Teil stark anstiegen, erklärte der stellvertretende NGG-Vorsitzende Burkhard Siebert. »Das war uns wichtig, weil der Anteil der Beschäftigten in den unteren Lohngruppen in der Systemgastronomie besonders hoch ist«, betonte er.
(AFP/jW)
Die Vereinbarung komme vor allem Beschäftigten mit einfachen Tätigkeiten zugute, deren Entgelte zum Teil stark anstiegen, erklärte der stellvertretende NGG-Vorsitzende Burkhard Siebert. »Das war uns wichtig, weil der Anteil der Beschäftigten in den unteren Lohngruppen in der Systemgastronomie besonders hoch ist«, betonte er.
(AFP/jW)
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