Aus: Ausgabe vom 06.08.2014, Seite 4 / Inland
Gericht: Protest auf Friedhof rechtens
Karlsruhe. Eine antifaschistische Protestaktion auf einem Dresdner Friedhof gegen eine öffentliche Erinnerungsveranstaltung an die Opfer des Bombardements der Alliierten im Februar 1945 war rechtens. Sich auf öffentlich zugänglichen Versammlungen provokativ zu gesellschaftlich bedeutsamen Themen zu äußern sei Teil der Versammlungsfreiheit, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß entschied. Es hob damit die Verurteilung eines Demonstranten zu 150 Euro Bußgeld wegen »Belästigung der Allgemeinheit« auf. Der Kläger hatte auf der Veranstaltung im Februar 2012 auf dem Dresdner Heidefriedfhof gemeinsam mit anderen ein Transparent entrollt. Dies habe den Zweck gehabt, gegen das Gedenken Stellung zu nehmen, heißt es im Karlsruher Urteil. Beim Protest handelte es sich laut Gericht um einen »Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung«, da der Gedenkzug den Veranstaltern zufolge auch »ein Zeichen für die Überwindung von Krieg, Rassismus und Gewalt setzen« sollte. (AFP/jW)
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