Aus: Ausgabe vom 07.08.2014, Seite 5 / Inland
Versammlungsfreiheit juristisch gestärkt
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Rechte von Demonstranten gestärkt. Sie dürfen Polizisten per Lautsprecher auffordern, sich nur am Rande der Demonstration zu bewegen, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Begründung: Demonstrationen seien »die körperliche Sichtbarmachung von gemeinsamen Überzeugungen«, Polizisten an diesem »Meinungsbildungsprozeß« aber unbeteiligt. Damit siegte der DGB. Er war zu 250 Euro Geldbuße verurteilt worden, weil ein Gewerkschafter bei einer Kundgebung am 1. Mai 2008 in München über einen Lautsprecher u.a. gerufen hatte: »Bullen raus aus der Versammlung!« und »Zivile Bullen raus aus der Versammlung – und zwar sofort!« Das Amtsgericht München hatte darin einen Verstoß gegen Auflagen der Ordnungsbehörde gesehen.
Das BVerfG hob diese Entscheidung nun auf. Wer an einer Demonstration teilnimmt, darf laut Beschluß dafür eintreten, daß nur Gleichgesinnte an der Versammlung teilnehmen und »Polizisten sich außerhalb des Aufzugs bewegen«. Die vom Amtsgericht verhängte Geldbuße sei insoweit ein unzulässiger Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Karlsruhe wies den Fall an das Amtsgericht zur erneuten Entscheidung zurück. (AFP/jW)
Das BVerfG hob diese Entscheidung nun auf. Wer an einer Demonstration teilnimmt, darf laut Beschluß dafür eintreten, daß nur Gleichgesinnte an der Versammlung teilnehmen und »Polizisten sich außerhalb des Aufzugs bewegen«. Die vom Amtsgericht verhängte Geldbuße sei insoweit ein unzulässiger Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Karlsruhe wies den Fall an das Amtsgericht zur erneuten Entscheidung zurück. (AFP/jW)
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