Aus: Ausgabe vom 27.08.2014, Seite 6 / Ausland
Japan: Tepco muß entschädigen
Fukushima. Wegen des Selbstmords einer Japanerin in Folge der Atomkatastrophe von Fukushima ist der Betreiber der Unglücksreaktoren erstmals zu einer Entschädigungszahlung verurteilt worden. Die Frau hatte sich im Alter von 58 Jahren aus Verzweiflung über ihre unsichere Zukunft mit Benzin übergossen und in Brand gesteckt. Das Bezirksgericht in Fukushima verurteilte den Reaktorbetreiber Tepco am Dienstag zur Zahlung von 49 Millionen Yen (356000 Euro) an die Hinterbliebenen. Nach dem Erdbeben- und Tsunami-Unglück vom 11. März 2011, das im AKW Fukushima Daiichi zu einem Super-GAU geführt hatte, mußte die Frau aus ihrem rund 40 Kilometer entfernten Haus fliehen. Im Juli desselben Jahres nahm sie sich das Leben.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
Mehr aus: Ausland
-
US-Drohnen über Syrien
vom 27.08.2014 -
Vorstoß der Rebellen
vom 27.08.2014 -
Auf Distanz zum »Islamischen Staat«
vom 27.08.2014 -
Schrei der Mahnung
vom 27.08.2014 -
Anachronismus beseitigen
vom 27.08.2014 -
Gedenken an Nazis
vom 27.08.2014