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28.11.1997 / Ansichten / Seite 0

Verfolgerwahn verjährt nicht

Die SPD nimmt es mit dem Recht nicht so genau. Kommentar

Arnold Schölzel

Heute soll der Bundestag über einen Gesetzentwurf entscheiden, der die Verfolgung von sogenannter DDR- Regierungskriminalität und Wirtschaftsstraftaten bis zum 2. Oktober 2000 ermöglicht. Die Verjährungsfrist für »mittelschwere Straftaten«, die vor zwei Jahren bis zum 31. Dezember 1997 verlängert wurde, wird damit weiter hinausgeschoben. Nach dem gegenwärtigen Stand geht es um 1900 laufende Ermittlungsverfahren zu Tatbeständen, die mit maximal fünf Jahren Haf...

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