Aus: Ausgabe vom 15.11.2014, Seite 5 / Inland
Gesetz gegen Kinderpornographie
Berlin. Kinder und Jugendliche sollen künftig besser vor sexuellem Missbrauch und unbefugten Nacktaufnahmen geschützt werden. Der Bundestag beschloss am Freitag eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Demnach macht sich künftig unter anderem strafbar, wer Kinder und Jugendliche nackt ablichtet, um die Aufnahmen zu verkaufen oder tauschen. Ferner sollen Sexualstraftaten künftig später als bislang verjähren. Auch «Cyber-Grooming» soll umfangreicher geahndet werden - also Versuche eines Erwachsenen, unter falschen Angaben über das Internet Kontakt zu Kindern aufzunehmen, um sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen. (dpa/jW)
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