Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 29.11.2014, Seite 14 / Leserbriefe

Kampfbegriff »Unrechtsstaat«

Zu jW vom 19. November: »Gestapo-Vergleich: Ramelow relativiert«

Mit seiner Gleichstellung von Gestapo und Ministerium für Staatssicherheit der DDR übertrifft Herr Ramelow alle bisherigen Verteufelungen des MfS, von wem auch immer ausgesprochen. Da ändert auch seine später erfolgte Relativierung wenig oder gar nichts an seiner Einschätzung der Tätigkeit des Sicherheitsorgans der DDR. Trotzdem will ich versuchen, ihn zumindest zum Nach- oder Überdenken anzuregen. So urteilte z.B. das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 15. Mai 1995 in einem Verfahren gegen Aufklärer der DDR, in welchem auch ich angeklagt war: »Die Angehörigen der Geheimdienste der DDR hatten - wie die Geheimdienste aller Staaten der Welt - eine nach dem Recht ihres Staates erlaubte und sogar von ihm verlangte Tätigkeit ausgeübt.« Deshalb erfolgte keine Verurteilung der Angeklagten, und bereits ausgesprochene Strafen in anderen Verfahren gegen ehemalige HVA-Mitarbeiter, auch diese waren Mitarbeiter des MfS, wurden aufgehoben. Kein Wort im BVerfG-Urteil von Unrecht oder Unrechtsstaat. Nehmen Sie, Herr Ramelow, und alle anderen führenden Linken das endlich mal zur Kenntnis, statt in das Geschrei über den Unrechtsstaat DDR einzustimmen oder gar, wie eben Sie, Herr Ramelow, zu übertreffen. Und noch etwas ganz Bedeutendes, Herr Ramelow: Der HVA im Ministerium für Staatssicherheit ist es durch ihre Arbeit gelungen, mit zur Erhaltung des Friedens während des Kalten Krieges beizutragen, so dass es zu keinem Atomschlag kam. Diesem Umstand haben wir es alle, auch Sie, Herr Ramelow, zu verdanken, dass wir heute noch leben. Unser Beitrag für die Erhaltung des Friedens wurde öffentlich von ehemals leitenden Mitarbeitern der CIA gewürdigt. So z.B. in der Veranstaltung »Spionage für den Frieden« 2004 in Berlin und auf der Konferenz in Odense (Dänemark) 2007. Und ein Drittes, Herr Ramelow: Zu Recht haben Sie sich gegen die Bespitzelung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gewehrt. Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aber heute aus der Tätigkeit und der Rolle des BfV im Zusammenhang mit der Mordserie des NSU? Da war doch gerade auch das Landesamt Thüringen führend beteiligt. Erläutern Sie doch bitte mal, welche Rolle dem Verfassungschutz unter Ihrer eventuellen Regierung zugedacht wird.

Werner Großmann, Generaloberst a. D.