Gericht: Polizei half NPD zu spät
Münster. Das Verwaltungsgericht Münster hat am Freitag den Polizeieinsatz bei einer NPD-Kundgebung am 15. August 2013 als teilweise rechtswidrig eingestuft. Die Beamten hätten eine Sitzblockade von Gegendemonstranten nicht zeitnah aufgelöst, um die Abfahrt der NPD-Wahlkämpfer zu ermöglichen, heißt es in dem Urteil (Az.: 1 K 2698/13). Außerdem habe die Polizei der NPD auf dem Schlossplatz in Münster nicht verbieten dürfen, den »Badenweiler Marsch« zu spielen. Das häufig für Adolf Hitler gespielte Lied weise »keinen für nationalsozialistische Organisationen kennzeichnenden Symbolcharakter auf«, befand das Gericht. Den Prozess hatte die NPD angestrengt. Sie wollte zudem feststellen lassen, die Polizei habe sie nicht ausreichend gegen den Bewurf mit Essensresten und ähnlichem geschützt. Das Gericht verwies aber in diesem Punkt auf die unübersichtliche Gesamtlage. (dpa/jW)
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