Links & bündig: Jetzt bestellen!
Gegründet 1947 Sa. / So., 01. / 2. Februar 2025, Nr. 27
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Links & bündig: Jetzt bestellen! Links & bündig: Jetzt bestellen!
Links & bündig: Jetzt bestellen!
Aus: Ausgabe vom 11.12.2014, Seite 5 / Inland

Schadenersatz bei abgebrochener Auktion

Karlsruhe. Auch wenn es bis zum Ablauf einer Internetauktion noch einige Zeit hin ist, dürfen Verkäufer ihr Angebot nicht einfach zurückziehen. Sie müssen dem Höchstbietenden sonst unter Umständen Schadenersatz zahlen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden hat. Die BGH-Richter gaben damit einem Bieter recht, der gegen den vorzeitigen Abbruch einer Auktion auf der Internetplattform Ebay geklagt hatte. Das Gericht bestätigte ein Urteil vom November, wonach Angebote auf Internetauktionen in der Regel verbindlich sind. (dpa/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

Mehr aus: Inland