Aus: Ausgabe vom 18.12.2014, Seite 2 / Inland
Gestärkt: Sonn- und Feiertagsruhe
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erneut den Sonn- und Feiertagsschutz gestärkt. In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss heißt es, dass Supermärkte mit einem Ladenschluss um Mitternacht ihre Angestellten nach 24.00 Uhr nicht mehr mit Restarbeiten beschäftigen dürfen, wenn der dann angebrochene Tag ein Sonn- oder Feiertag ist. (Az.: BVerwG 8 B 66.14). Das Umsatzinteresse der Ladeninhaber oder die Kundenwünsche nach einem Shopping bis Mitternacht stünden hinter der verfassungsrechtlich garantierten Sonn- und Feiertagsruhe zurück, erklärte das Gericht. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Sie vermeiden es seit Jahren, nach Europa zu reisen«
vom 18.12.2014 -
Amazons Resterampe
vom 18.12.2014 -
Gegen die Wand gefahren
vom 18.12.2014 -
»In Hörweite der Gipfelteilnehmer protestieren«
vom 18.12.2014 -
Legenden der Leiharbeit
vom 18.12.2014 -
»Selbstkorrektur«
vom 18.12.2014 -
Lob für Karlsruher Urteil
vom 18.12.2014