Aus: Ausgabe vom 15.01.2015, Seite 4 / Inland
Bis zu drei Jahre Ausweisentzug möglich
Berlin. Mutmaßlich gewaltbereite islamistische Terroristen sollen künftig durch den Entzug ihres Personalausweises an der Ausreise in Kampf- und Ausbildungsgebiete etwa in Syrien und im Irak gehindert werden. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg. Die Behörden sollen Verdächtigen demnach für bis zu drei Jahre den Personalausweis abnehmen können. Die Betroffenen sollen statt dessen ein Ersatzdokument bekommen, mit dem sie Deutschland nicht verlassen dürfen. Dessen Ausstellung sollen sie selbst bezahlen. Bislang war es möglich, mutmaßlichen Terroristen den Reisepass zu entziehen – nicht aber den Personalausweis. (dpa/jW)
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