»Es gibt überhaupt keinen Anlass, neue Arbeitsverträge auszugeben«
Mit phantasievollen Tricks: Unternehmer umgehen den Mindestlohn für Zeitungszusteller. Ver.di bietet dagegen Hilfe an. Ein Gespräch mit Jörg Reichel
Gitta DüperthalJörg Reichel ist Gewerkschaftssekretär des ver.di-Fachbereichs Medien, Druck und Papier in Berlin-Brandenburg
Der Mindestlohn ist gesetzlich auf 8,50 pro Stunde festgelegt: Ab 1. Januar 2015 ist das Gesetz in Kraft getreten – auch für Zeitungszusteller. Aber die Unternehmen der Branche tricksen herum, so dass letztere mitunter sogar weniger bekommen als zuvor. Wie kann es dazu kommen?
Das läuft so: Um den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro zu drücken, biet...
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