Tarifeinheitsgesetz verfassungswidrig
Berlin. Das geplante Gesetz zur Tarifeinheit wird nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gegen die Verfassung verstoßen. Das Gesetz, über das am Donnerstag erstmals im Plenum beraten wird, stelle einen Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 des Grundgesetzes dar, heißt es laut Tagesspiegel (Montagausgabe) in einem Gutachten. »Der Grundrechtseingriff dürfte nicht gerechtfertigt sein«, zitiert das Blatt aus der Expertise.
Die Regierung will künftig in Betrieben mit mehreren Tarifverträgen für dieselbe Beschäftigtengruppe dem Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern Vorrang geben. Der Beamtenbund (dbb) und die Ärzteorganisation Marburger Bund hatten bereits angekündigt, das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen zu wollen. Der dbb protestiert von heute an mit Mahnwachen vor den Parteizentralen von CDU und SPD gegen den Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium. (dpa/jW)
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