Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 03.03.2015, Seite 2 / Inland

Verfahren gegen Edathy eingestellt

Verden. Der Prozess wegen mutmaßlichen Besitzes von Kinderpornographie gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy ist gegen Geldauflage eingestellt worden. In einer von seinem Anwalt Christian Noll verlesenen Erklärung räumte Edathy am Montag vor dem Landgericht Verden ein, Bilder und Videos besessen zu haben, die laut Staatsanwaltschaft kinder- und jugendpornografisch sind.

»Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe«, ließ Edathy am zweiten Verhandlungstag mitteilen. Er hatte die Vorwürfe zuvor immer abgestritten. Kurz nach Einstellung des Verfahrens äußerte sich der ehemalige Abgeordnete auf seiner Facebook-Seite: »Ich begrüße die Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Verden. Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen. - Ich weise darauf hin, dass ein ›Geständnis‹ ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt.«

Die Strafkammer beschloss mit Zustimmung von Staatsanwalt und Verteidigung die Einstellung. Edathy muss 5000 Euro an den Kinderschutzbund Niedersachsen zahlen. Er ist damit nicht vorbestraft. Oberstaatsanwalt Thomas Klinge hatte ein glaubwürdiges Schuldeingeständnis als Voraussetzung für eine Einstellung gefordert. Grund dafür war nach Angaben von Staatsanwaltschafts-Sprecherin Kathrin Söfker das in diesem Fall besonders große Aufklärungsinteresse. (dpa/jW)