»Mindestens 1.000 zusätzliche Stellen wären nötig«
Bei Jobcentern gilt jetzt das »Vier-Augen-Prinzip« – alles muss von einem zweiten Sachbearbeiter geprüft werden. Gespräch mit Martin Behrsing
Ralf WurzbacherMartin Behrsing ist Sprecher des »Erwerbslosen Forum Deutschland« (Elo-Forum) in Bonn
Seit Jahresanfang gilt in Deutschlands Jobcentern bei sämtlichen zahlungsrelevanten Vorgängen im Zusammenhang mit der Betreuung von Hilfsbedürftigen das »Vier-Augen-Prinzip«. Soll zum Beispiel Geld an einen Hartz-IV-Empfänger überwiesen werden, muss dies zunächst durch einen zweiten Sachbearbeiter geprüft werden. Was hat es damit auf sich?
Es geht dabei nicht nur um Fälle, in den...
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