Aus: Ausgabe vom 30.05.2015, Seite 5 / Inland
Zeitarbeitsgewerkschaft bleibt tarifunfähig
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die rückwirkend geltende Tarifunfähigkeit der »Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen« (CGZP) bestätigt. Die Arbeitsgerichte hätten keine Fehler gemacht, hieß es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Das Bundesarbeitsgericht hatte 2012 bestimmt, dass die CGZP nie tariffähig war und daher keine entsprechenden Verträge abschließen kann. Die Rechtsprechung galt rückwirkend bis 2003. Betroffene Zeitarbeiter, die wegen der Vereinbarungen der CGZP weniger Lohn erhalten hatten, konnten so nachträglich mehr Geld einklagen. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Vor linkem Politikwechsel
vom 30.05.2015 -
»Wir wollen den Bruch mit dem Kapitalismus«
vom 30.05.2015 -
Ver.di bleibt kämpferisch
vom 30.05.2015 -
Von der Leyens bester Mann
vom 30.05.2015 -
»Beschäftigten droht ein Alter in Armut«
vom 30.05.2015 -
70.000 gegen den Ausbau
vom 30.05.2015 -
Es geht ohne Atomkraft
vom 30.05.2015