Aus: Ausgabe vom 25.06.2015, Seite 1 / Inland
PKK unterstützt, Aufenthalt entzogen
Luxemburg. Deutschland darf Flüchtlingen das Aufenthaltsrecht nachträglich wieder entziehen, sollten sie eine Organisation unterstützen, die als terroristisch eingestuft wird. Der bereits erteilte Aufenthaltstitel kann widerrufen werden, »wenn zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen«, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil entschied. Dies dürfe aber nur nach Einzelfallprüfung geschehen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte dem EuGH den Fall eines Kurden vorgelegt, dessen Aufenthaltstitel wegen Unterstützung der kurdischen Arbeiterpartei PKK aufgehoben werden sollte.(AFP/jW)
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