Spitzeln im Namen der »Terrorabwehr«
BKA-Gesetz von 2008 vor Bundesverfassungsgericht. Vorwurf: Verletzung der Grundrechte
Das Bundesverfassungsgericht prüft am Dienstag, ob die Ermächtigungen des Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorismusbekämpfung die Grundrechte verletzen. Auf Grundlage des sogenannten BKA-Gesetzes von Ende 2008 ist die Bundespolizei befugt zur Onlinedurchsuchung von Computern, sie darf Wohnungen mutmaßlicher Verdächtiger auch mit Kameras bespitzeln, die Telekommunikation belauschen und selbst unbeteiligte Kontaktpersonen überwachen.
Zu den Klägern zählen neun amtieren...
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