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Aus: Ausgabe vom 17.07.2015, Seite 1 / Inland

Eigenbedarf vorgetäuscht: Schadenersatz

Karlsruhe. Mieter können Schadenersatz verlangen, wenn ihr Vermieter einen Eigenbedarf an der Wohnung nur vorgetäuscht hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit seine jahrelange Rechtsprechung bekräftigt. (Az.: VIII ZR 99/14) Den Richtern lag die Schadenersatzklage eines Mieters aus Koblenz vor. Ihm wurde gekündigt, weil angeblich der neue Hausmeister in seine Wohnung einziehen sollte. Beim darauffolgenden Prozess einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich. Der Mieter räumte die Wohnung, doch statt des Hausmeisters zog eine Familie ein. Der Kläger wollte nun finanziellen Ersatz für die höhere Monatsmiete nach dem Umzug, den längeren Weg zur Arbeit und für die Kosten des ersten Prozesses – insgesamt rund 25.800 Euro. Er scheiterte beim Landgericht Koblenz. Der BGH gab ihm in dem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil recht und wies den Fall an das Landgericht zurück. (dpa/jW)