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22.07.2015 / Inland / Seite 2

»Man kann es auch als Hochmut werten«

Fachleute hatten davor gewarnt, dass das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt wird. Ein Gespräch mit Stefan Sell

Gitta Düperthal

Stefan Sell ist Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz.

 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat am Dienstag das Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro – von Kritikern als Herdprämie geächtet – für verfassungswidrig erklärt. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) beharrt aber darauf, der Bund müsse es zahlen; zumindest für Bayern. Was ist davon zu halten?

Der Streit um das ...

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