Geheimdienstgesetz nicht verfassungskonform
Paris. Das französische Verfassungsgericht hat Teile des neuen Geheimdienstgesetzes für nicht verfassungskonform erklärt. Insgesamt segnete der Verfassungsrat in Paris den Gesetzestext in einer am Donnerstag abend bekanntgegebenen Entscheidung aber ab. Konkret verwarf der Verfassungsrat insbesondere eine vorgesehene Regelung, wonach die Geheimdienste bei »operativer Dringlichkeit« Ausspähmaßnahmen auch ohne Genehmigung des Premierministers vornehmen dürfen. Kassiert wurde auch ein Artikel zum Abhören von »im Ausland abgeschickter oder empfangener Kommunikation«. Das Ende Juni mit großer Mehrheit beschlossene Gesetz erlaubt u.a. eine umfassende Überwachung der Online- und Telefonkommunikation von »Terrorverdächtigen« auch ohne richterlichen Beschluss. Die Geheimdienste dürfen bei Telekommunikationsanbietern die Verbindungsdaten von Privatpersonen abschöpfen und auswerten, um eine »terroristische Bedrohung« aufzudecken. (AFP/jW)
Mehr aus: Ausland
-
Kampf um Susija
vom 25.07.2015 -
Verhandlungen mit Dynamit
vom 25.07.2015 -
Erdogan sucht Eskalation
vom 25.07.2015 -
Tummelplatz für Dschihadisten
vom 25.07.2015 -
Brüssel gibt den Reichen
vom 25.07.2015