Missbrauchsopfer darf nicht abtreiben
Ahmedabad. Ein indisches Gericht hat einer 14jährigen, die durch eine Vergewaltigung schwanger wurde, eine Spätabtreibung untersagt. Das Oberste Gericht im Bundesstaat Gujarat habe der im sechsten Monat Schwangeren die Abtreibung verboten, weil das indische Recht Abbrüche nach der 20. Woche verbiete, sagte der Anwalt des Mädchens, Pradip Bhate, vergangenen Freitag der Nachrichtenagentur AFP. Das Urteil sei am Donnerstag gefallen, nachdem der Vater des Mädchens einen Antrag auf Spätabtreibung gestellt hatte.
Nach Angaben des Vaters war die Jugendliche im Februar bei einem Arztbesuch vergewaltigt worden. Der Mediziner habe ihr Beruhigungsmittel verabreicht und sie dann sexuell missbraucht. Er wurde von der Polizei festgenommen und befindet sich in Gewahrsam. Die Richterin Abhilasha Kumari sagte, die Entscheidung sei »schwierig« gewesen. Aber »wie auch immer die Umstände waren, unter denen das Kind gezeugt wurde, wie auch immer das Trauma der jungen Mutter ist – das Kind kann auch nichts für die Umstände seiner Zeugung«, sagte sie. (AFP/jW)
Mehr aus: Feminismus
-
Promis gegen Amnesty
vom 31.07.2015 -
Frau Abelssen zwischen Sünde und Tugend
vom 31.07.2015