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Aus: Ausgabe vom 23.09.2015, Seite 10 / Feuilleton

Polanski in Krakow

Vor dem Bezirksgericht in Krakow wurde am Dienstag der seit Februar laufende Prozess um die Auslieferung von Hollywoodregisseur Roman Polanski an die USA fortgesetzt. Der 82jährige, der in der südpolnischen Stadt einen Wohnsitz hat, war bei der Verhandlung anwesend. Seine Verteidiger legten als Beweisantrag eine Stellungnahme des US-Staatsanwalts vor, der vor 40 Jahren gegen Polanski wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen ermittelt hatte. Nach Ansicht der Verteidigung ist das Gesuch der US-Justiz unbegründet, weil es im damaligen Verfahren zu einer Einigung zwischen Polanski und der Anklagebehörde gekommen sei: Polanski bekannte sich zum Sex mit der Minderjährigen, die Staatsanwaltschaft zog die übrigen Vorwürfe zurück. Polanski (»Der Pianist«, »Tanz der Vampire«) hat die polnische und die französische Staatsangehörigkeit. Sollte das Gericht in Krakow einer Auslieferung zustimmen, liegt die endgültige Entscheidung beim Warschauer Justizminister. Wird der Antrag vom Gericht zurückgewiesen, ist die Entscheidung bindend. Medienberichten zufolge wird das Urteil in Kürze erwartet. (dpa/jW)

 

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