Der Staat liest mit
Schweizer Geheimdienst erhält weitreichende Ausspährechte
Patricia D’Incau/BernDie Schweiz baut ihren Staatsschutz aus. Mit dem Nachrichtendienstgesetz (NDG), das am vergangenen Freitag vom Parlament verabschiedet wurde, ist es der Spionageabteilung der Alpenrepublik künftig erlaubt, private Gespräche mitzuhören, Nachrichten mitzulesen, Räume zu verwanzen und Computer zu hacken. Auch die Überwachung des Internets gehört neu zur Aufgabe des Geheimdienstes, der für die Analyse und Aufklärung der »Bedrohungslage« im In- und Ausland zuständig ist.
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