Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 05.10.2015, Seite 4 / Inland

Phantomnebenklägerin im NSU-Prozess

München. Im NSU-Prozess gibt es offenbar eine Phantomnebenklägerin: Die als angebliches Opfer des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße für den Prozess zugelassene Meral K. sei »wahrscheinlich überhaupt nicht existent«, erklärte der bisher als ihr Anwalt auftretende Jurist Ralph Willms am Freitag und bestätigte damit einen Bericht von Spiegel online. Die Opfereigenschaft der Frau sei von einem anderen Nebenkläger vorgetäuscht worden, dem er für die Vermittlung des Mandats eine Provision gezahlt habe. Willms erklärte am Freitag, er habe deshalb Strafanzeige gegen den Nebenkläger Attila Ö. erstattet. »Meral K.«, für die ein gefälschtes Attest vorlag, war mehrfach als Zeugin geladen und nicht erschienen. (AFP/jW)