Datenübermittlung in die USA unrechtens
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag geurteilt, dass die Daten europäischer Internetnutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt sind. Deshalb wurde die Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA (»Safe Harbor«) für ungültig erklärt. Noch 2000 war die EU-Kommission davon ausgegangen, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau für übermittelte personenbezogene Daten gewährleisten. Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Bedeutung für amerikanische Internetkonzerne, für die es nun schwieriger wird, Daten aus Europa in die USA zu übertragen. Der Österreicher Max Schrems hatte gegen Facebook geklagt, weil seiner Ansicht nach seine Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung etwa durch die Geheimdienste geschützt sind. (dpa/jW)
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