Aus: Ausgabe vom 22.10.2015, Seite 2 / Inland
Hooligans und Neonazis dürfen aufmarschieren
Köln. Eine durch die Polizei verbotene Demonstration von Hooligans und Neonazis in Köln darf mit Einschränkungen stattfinden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwoch und bestätigte damit eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts. Demnach können die Teilnehmer an diesem Sonntag zwar nicht wie geplant durch die Innenstadt ziehen, aber eine stationäre Kundgebung abhalten. Vor einem Jahr hatten sich Anhänger der Gruppe »Hooligans gegen Salafisten« (Hogesa) in Köln Straßenschlachten mit der Polizei geliefert. Rund 50 Beamte wurden verletzt. (dpa/jW)
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