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Aus: Ausgabe vom 07.11.2015, Seite 1 / Inland

Geschäftsmäßige ­Sterbehilfe verboten

Berlin. Die Beihilfe zum Suizid kann in Deutschland zukünftig bestraft werden: Der Bundestag beschloss am Freitag mit überraschend klarer Mehrheit ein Gesetz, mit dem die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe gestellt wird. Die Neuregelung zielt auf die in der Kritik stehenden Sterbehilfevereine ab. Im Bundestag wurde allerdings moniert, dass nun auch Ärzte ins Visier der Ermittler geraten könnten. Bislang ist die Suizidbeihilfe in Deutschland straffrei. Für die Vorlage der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) votierten in namentlicher Abstimmung 360 von 602 Abgeordnete, dagegen waren 233. Neun Abgeordnete enthielten sich. Bereits in zweiter Lesung hatte sich der Entwurf überraschend deutlich gegen die drei konkurrierenden Vorschläge durchgesetzt und war damit schneller als erwartet angenommen worden.(AFP/jW)

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