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Aus: Ausgabe vom 13.11.2015, Seite 4 / Inland

Festnahme in Bremen: Amtshilfe für Erdogan

Bremen/Celle. Auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft Celle wurde am Mittwoch in Bremen ein Kurde wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129b festgenommen. Der 38jährige soll seit Mitte 2013 als Führungskader für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und die als ihre europäische Frontorganisation angesehene, aber nicht verbotene »Kurdische Demokratische Gesellschaft in Europa« KCD-E in Oldenburg und Hamburg tätig gewesen sein. Er soll »organisatorische, finanzielle, personelle und propagandistische Angelegenheiten« geregelt haben. Gemäß Paragraph 129b können in der BRD mit legaler Vereinsarbeit befasste PKK-Mitglieder zugleich für Guerillaaktionen im Nahen Osten in die Verantwortung genommen werden. (nib)

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