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Aus: Ausgabe vom 23.01.2016, Seite 2 / Inland

Gericht hebt Bewährung von Horst Mahler auf

Brandenburg an der Havel. Der ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler muss möglicherweise ins Gefängnis zurück. Die Aussetzung seiner Haftstrafe zur Bewährung wurde aufgehoben, außerdem gibt es eine neue Anklage wegen Volksverhetzung gegen ihn. Das sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG) am Freitag. Mahler hat seit 2009 in Brandenburg an der Havel eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust zu verbüßen. Allerdings ist der Vollzug bereits im vergangenen Juli wegen einer schweren Erkrankung Mahlers unterbrochen worden. (dpa/jW)

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