Keine Lockerung des Abtreibungsrechts
London. Das Regionalparlament in Nordirland hat eine Lockerung des geltenden strengen Abtreibungsrechts abgelehnt. Nach einer fast bis Mitternacht dauernden Debatte stimmten am späten Mittwoch abend 59 Abgeordnete gegen einen Antrag, Schwangerschaftsabbrüche bei Sexualverbrechen oder geringen Überlebenschancen des Babys zu erlauben. Für den Vorschlag votierten 40 Parlamentarier. Eingebracht wurde der Antrag von der Allianzpartei. Einige der größeren Fraktionen hatten allerdings schon vorher angekündigt, dagegen zu stimmen und erklärt, für eine solche Reform sei mehr Zeit nötig. Ende November 2015 hatte Nordirlands Justiz das geltende Abtreibungsrecht kassiert und argumentiert, es missachte die persönlichen Umstände von Verbrechensopfern und verletze damit die Menschenrechte. Eine Abtreibung ist in Nordirland nur erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Aus diesem Grund machen sich jedes Jahr Hunderte Frauen ins Ausland auf, um dort einen Abbruch der Schwangerschaft vornehmen zu lassen. (AFP/jW)
Mehr aus: Feminismus
-
Vater, Mutter, Kind?
vom 12.02.2016 -
Befreit – und dann?
vom 12.02.2016