Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 01.03.2016, Seite 2 / Ausland

Atomwaffengegner zu ­Geldstrafe verurteilt

Cochem. Wegen der Aufforderung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen hat das Amtsgericht Cochem einen Atomwaffengegner aus Heidelberg zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.200 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Der Mann soll versucht haben, Bundeswehr-Soldaten und Beschäftigte am Fliegerhorst Büchel in der Eifel dazu anzustiften, Befehle und Anweisungen zu verweigern und die Öffentlichkeit über möglicherweise dort stationierte Atomwaffen zu informieren. (dpa/jW)